«…und falls doch etwas kaputt geht?»

Bei Verschulden unserer Zügelmannschaft kommt unsere Transporthaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden gemäss den Allgemeinen Umzugsbedingen/Versicherungsbedingungen auf.
Wir garantieren Ihnen eine unkomplizierte und faire Abwicklung Ihres Schadenfalles.